So werden Sie Mitglied bei der V18 - Vereinigung der Sachverständigen und Untersuchungsstellen nach §18 BBodSchG:

Bitte füllen Sie nachfolgendes Aufnahmeantrag und das beigefügte Formular zur Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats aus und senden dieses an:

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Beiträge

Für die Mitgliedschaft in der V18 - Vereinigung der Sachverständigen und Untersuchungsstellen nach §18 BBodSchG e.V. werden folgende Beiträge erhoben:

1. Ordentliche Mitglieder

a) Notifizierte Sachverständige gem. §18 BBodSchG
100 € / Jahr

b) Notifizierte Untersuchungsstellen gem. §18 BBodSchG und Sachverständigenorganisationen
Bis 5 Mitarbeiter: 150 €/a

6 10 Mitarbeiter: 300 €/a

11-50 Mitarbeiter: 450 €/a

50 Mitarbeiter: 600 €/a

2. Außerordentliche und fördernde Mitglieder:

50 € / Jahr

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