Gemeinsam mit mehreren Verbänden der Recyclingwirtschaft und des Bodenschutzes hat der V18 sich an das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz gewandt. Neben dem V18 baten die Verbände BDE, VUP, BRB, ITVA sowie der Gesamtverband Schadstoffsanierung e.V. um Klärung unklarer Vorgaben hinsichtlich der Qualifizierung bzw. Akkreditierung für die Probenahme:
Überarbeitung des Fachmoduls Boden und Altlasten
Anlage: Stellungnahme, detailliert
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Die am 1.8.2023 gültige sogenannte Mantelverordnung wirft einige Fragen auf. Der V18 hat daher folgendes Schreiben an die Bundesumweltministerin versandt.
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Weiterlesen: Schreiben an die Bundesumweltministerin zur ab 1.8.2023 gültigen sog. Mantelverordnung
Stellungnahme der Vereinigung der Sachverständigen und Untersuchungsstellen nach §18 BBodSchG
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Weiterlesen: Beteiligung der Verbände zur Arbeitshilfe "Umgang mit Bodenmaterial"
Der Entwurf einer Verordnung zur Einführung einer Ersatzbaustoffverordnung, zur Neufassung der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung und zur Änderung der Deponieverordnung und der Gewerbeabfallverordnung (sog. Mantelverordnung für Ersatzbaustoffe und Bodenschutz) befindet sich auf der Zielgeraden. Am 19.02. lief die Frist für die Verbändeanhörung ab. Der V18 hat folgende Stellungnahme abgegeben:
Chef/Chefin
Staatskanzleien und Umweltministerien
der Bundesländer
28.10.2020
Stellungnahme zur Übergangsfrist
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir beziehen uns auf die derzeit laufenden Beratungen zur sogenannten Mantelverord-nung (Ersatzbaustoffe; Drs. 566/17). Als Sachverständige und Untersuchungsstellen gemäß § 18 BBodSchG hatten wir die vorgesehenen Regelungen zur Akkreditierung bzw. Notifizierung für die Probenahme begrüßt. Eine folgenschwere Lücke in der Qua-litätssicherungskette von der Probenahmeplanung bis zur Analytik sollte hier endlich geschlossen werden. In unserem gemeinsamen Schreiben mit dem VUP Deutscher Ver-band Unabhängiger Prüflaboratorien e.V. vom 08.09.2020 hatten wir die Bedeutung ei-ner ordnungsgemäßen, fachlich kompetenten und unabhängigen Probenahme für das Analysenergebnis und für die sachverständige Bewertung betont und uns gegen eine Aufweichung dieser notwendigen Qualitätsanforderungen ausgesprochen.
· Gemeinsame Stellungnahme mit dem VUP (08.09.2020)
Weiterlesen: Gemeinsame Stellungnahme mit dem VUP (08.09.2020)
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz
Referat R B 5
Gerichtskosten- und Rechtsanwaltsvergütungsrecht; Justizverwaltungsrecht
Claudin Koziolek-Stoll
Mohrenstraße 37
10117 Berlin
03.02.2020
Änderung des Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetzes
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir vertreten die nach §18 BBodSchG notifizierten Sachverständigen für Bodenschutz und Altlasten. Die meisten unserer Mitglieder sind nicht nur notifiziert sondern auch öffentlich bestellt und vereidigt. Daher freuen wir uns, dass Sie uns die Gelegenheit geben, eine Stellungnahme zur Änderung des Justizvergütungs- und –entschädigungsgesetzes abzugeben.
In der neuen JVEG sind die Leistungen für Sachverständige im Sachgebiet „Altlasten- und Bodenschutz“ mit einem Stundensatz von 90 € bewertet. Dieser Stundensatz liegt am unteren Ende der Skala aller Stundensätze der Tabelle in Anlage 1 (zu § 9 Abs. 1). Nur Sachverständige für „Musikinstrumente“ und „Textilien, Leder und Pelze“ erhalten noch weniger.
Weiterlesen: Änderung des Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetzes, Stellungnahme des V18
zur Eintragung ins Vereinsregister beim Amtsgericht Regensburg
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