Im Merkblatt sind uns einige Punkte aufgefallen, die wir gerne kommentieren wollen:

Die Feststellung in Kapitel 3 auf Seite 4, dass für Böden bei der Verwendung unterhalb einer durchwurzelbaren Bodenschicht kein Untersuchungsbedarf besteht, wenn „keine Hinweise auf anthropogen (…) oder geogen (..) erhöhte Stoffgehalte vorliegen“ wird zurzeit von der täglichen Praxis ausgehebelt. Eine Entsorgung von Bodenmaterial ohne Deklarationsuntersuchungen außerhalb einer Baumaßnahme ist inzwischen faktisch kaum noch möglich, da das Material nirgends mehr angenommen wird.

In der Tabelle 2 auf Seite 13 stehen die Zuordnungswerte von Verfüllleitfaden und LAGA M20 in jeweils einer Zeile gleichwertig nebeneinander. Das ist nur auf den ersten Blick richtig, da zwar die Werte weitgehend identisch sind, die Untersuchungsmethoden sich aber unterscheiden. Unseres Erachtens genügt es hier, auf den Verfüllleitfaden zu verweisen und ggf. in einer Fußnote oder im Text auf die analoge Verwendung der LAGA-Zuordnungswerte zu verweisen.

Die Empfehlungen in Tabelle 4 sind oft in der Realität nicht möglich. Hat eine Gemeinde sich für ein Baugebiet entschieden, dann wird sie wegen geogener Belastungen kein anderes suchen. Zu viele Hürden wären zu überwinden. Das Anheben eines Geländes hat Auswirkungen auf  die Entwässerung und eine Reihe weiterer planungs- und nutzungsrelevanter Sachverhalte. Auch Vorerkundungen zur Entsorgung sind meist nicht möglich, weil ja der „Wirtschaftlichste“ den Zuschlag bekommen muss, den zum Zeitpunkt der Planung noch niemand kennt.

Die in der Checkliste „Arbeitsschritte bei Bodenaushub“ im Anhang der Arbeitshilfe angedachte Vorgehensweise, bei Hinweisen auf Bodenbelastungen, seien sie anthropogen oder geogen, wenn möglich Alternativstandorte mit günstigeren Bodenverhältnissen auszuweisen, könnte so verstanden werden, dass der Planung auf der „grünen Wiese der Vorzug gegeben wird. Der Flächenverbrauch würde so forciert und die Bemühungen der Staatsregierung, den Flächenverbrauch zu reduzieren, konterkariert.

Besser wäre es unseres Erachtens, im Falle von Bodenbelastungen fallbezogene und verhältnismäßige Kompromisse zur Bebaubarkeit und zur Verwertung/Entsorgung zu schließen als durch Vermeidung diese Standorte ungenutzt zu belassen und den Flächenfraß zu beschleunigen! Eine städtebauliche Subventionierung wäre in diesen Fällen aufgrund des erhöhten Aufwandes und dem Nutzen für die Umwelt sicherlich vertretbar und könnte als nachhaltiges Instrument für eine umweltgerechte Entwicklung von Baugebieten und dem Gegensteuern weiterer Flächenversiegelungen eingesetzt werden.