Im Merkblatt sind uns einige Punkte aufgefallen, die wir gerne kommentieren wollen:
Die Feststellung in Kapitel 3 auf Seite 4, dass für Böden bei der Verwendung unterhalb einer durchwurzelbaren Bodenschicht kein Untersuchungsbedarf besteht, wenn „keine Hinweise auf anthropogen (…) oder geogen (..) erhöhte Stoffgehalte vorliegen“ wird zurzeit von der täglichen Praxis ausgehebelt. Eine Entsorgung von Bodenmaterial ohne Deklarationsuntersuchungen außerhalb einer Baumaßnahme ist inzwischen faktisch kaum noch möglich, da das Material nirgends mehr angenommen wird.
Weiterlesen: Arbeitshilfe zum Umgang mit Bodenaushub bei Baumaßnahmen
B-7.2/ N Herkunftsnachweis
Die im letzten Absatz genannte „Freibeprobung ist ein unbestimmter Begriff. Wir empfehlen hier zur Klarstellung einzufügen …
“beipielsweise durch die Beprobung eines Haufwerkes nach LAGA PN89“
B-3/T-A Zugelassenes Material
zur Eintragung ins Vereinsregister beim Amtsgericht Regensburg
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