Gemeinsam mit mehreren Verbänden der Recyclingwirtschaft und des Bodenschutzes hat der V18 sich an das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz gewandt. Neben dem V18 baten die Verbände BDE, VUP, BRB, ITVA sowie der Gesamtverband Schadstoffsanierung e.V. um Klärung unklarer Vorgaben hinsichtlich der Qualifizierung bzw. Akkreditierung für die Probenahme:

Die am 1.8.2023 gültige sogenannte Mantelverordnung wirft einige Fragen auf. Der V18 hat daher folgendes Schreiben an die Bundesumweltministerin versandt.

Download des Schreibens als pdf-Datei

Der Entwurf einer Verordnung zur Einführung einer Ersatzbaustoffverordnung, zur Neufassung der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung und zur Änderung der Deponieverordnung und der Gewerbeabfallverordnung (sog. Mantelverordnung für Ersatzbaustoffe und Bodenschutz) befindet sich auf der Zielgeraden. Am 19.02. lief die Frist für die Verbändeanhörung ab. Der V18 hat folgende Stellungnahme abgegeben:

Download der Stellungnahme als pdf-Datei

Chef/Chefin
Staatskanzleien und Umweltministerien
der Bundesländer

28.10.2020

Beratungen zur Mantelverordnung (Ersatzbaustoffe; Drs. 566/17)

Stellungnahme zur Übergangsfrist

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir beziehen uns auf die derzeit laufenden Beratungen zur sogenannten Mantelverord-nung (Ersatzbaustoffe; Drs. 566/17). Als Sachverständige und Untersuchungsstellen gemäß § 18 BBodSchG hatten wir die vorgesehenen Regelungen zur Akkreditierung bzw. Notifizierung für die Probenahme begrüßt. Eine folgenschwere Lücke in der Qua-litätssicherungskette von der Probenahmeplanung bis zur Analytik sollte hier endlich geschlossen werden. In unserem gemeinsamen Schreiben mit dem VUP Deutscher Ver-band Unabhängiger Prüflaboratorien e.V. vom 08.09.2020 hatten wir die Bedeutung ei-ner ordnungsgemäßen, fachlich kompetenten und unabhängigen Probenahme für das Analysenergebnis und für die sachverständige Bewertung betont und uns gegen eine Aufweichung dieser notwendigen Qualitätsanforderungen ausgesprochen.

Stellungnahme des V18 zum Entwurf einer Verordnung zur Einführung einer Ersatzbaustoffverordnung, zur Neufassung der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung und zur Änderung der Deponieverordnung und der Gewerbeabfallverordnung (sog. Mantelverordnung)

· Gemeinsame Stellungnahme mit dem VUP (08.09.2020)

Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz
Referat R B 5
Gerichtskosten- und Rechtsanwaltsvergütungsrecht; Justizverwaltungsrecht
Claudin Koziolek-Stoll
Mohrenstraße 37
10117 Berlin

03.02.2020

Änderung des Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetzes

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir vertreten die nach §18 BBodSchG notifizierten Sachverständigen für Bodenschutz und Altlasten. Die meisten unserer Mitglieder sind nicht nur notifiziert sondern auch öffentlich bestellt und vereidigt. Daher freuen wir uns, dass Sie uns die Gelegenheit geben, eine Stellungnahme zur Änderung des Justizvergütungs- und –entschädigungsgesetzes abzugeben.

In der neuen JVEG sind die Leistungen für Sachverständige im Sachgebiet „Altlasten- und Bodenschutz“ mit einem Stundensatz von 90 € bewertet. Dieser Stundensatz liegt am unteren Ende der Skala aller Stundensätze der Tabelle in Anlage 1 (zu § 9 Abs. 1). Nur Sachverständige für „Musikinstrumente“ und „Textilien, Leder und Pelze“ erhalten noch weniger.

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