Die V18 Vereinigung der Sachverständigen und Untersuchungsstellen nach §18 BBodSchG ist der Zusammenschluss aller gemäß §18 BBodSchG zugelassenen und notifizierten Sachverständigen und Untersuchungsstellen. Aufgabe des Verbandes ist die Pflege und Förderung der gemeinsamen Belange und Interessen der Sachverständigen und Untersuchungsstellen, insbesondere gegenüber Behörden, Kammern, Auftraggebern und anderen Institutionen.

 

Weitere wesentliche Aufgaben des Verbandes sind:

  • Beratung der Mitglieder bei den das Sachverständigenwesen betreffenden Fragen
  • Öffentlichkeitsarbeit im Interesse des Berufsstandes
  • Förderung des Nachwuchses
  • Fortbildung der Mitglieder
  • Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbs
  • Förderung des Einsatzes von notifizierten Sachverständigen und Untersuchungsstellen und der einheitlichen Umsetzung des §18 BBodSchG in allen Bundesländern
  • Förderung eines fairen und transparenten Wettbewerbs, der sich nicht primär als Preiswettbewerb gestaltet sondern den geistig-schöpferischen Charakter der Arbeit angemessen berücksichtigt
  • Gestaltung von Honorar- und Gebührenordnungen

Der Zweck des Verbandes ist nicht auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb ausgerichtet, er ist parteipolitisch und konfessionell unabhängig.

 

 

 

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